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Kegelsatzung

1. Der Kegelverein trägt den Namen "Die wilde 13", sowie ergänzend "Sauerländer Iceblock" [alternativ: Eisblock, Icebloxx(L)]

2. Der Kegelverein hat einen Kegelvater/Präsidenten und einen Kassenwart/Schatzmeister.
a. Der Kegelvater trifft bindende Entscheidungen bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit.
b. Der Kassenwart ist allein verantwortlich für die Finanzen des Vereins und führt das Kegelbuch.
c. Kegelvater und Kassenwart werden in offener Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahlen sind in der Hauptversammlung, die vor dem ersten Kegeln nach jeder Kegeltour einzuberufen ist, oder auf der Kegeltour durchzuführen.

3. Die maximale Mitgliederzahl beträgt 15.

4. Über Neuaufnahmen entscheidet der Verein in offener Abstimmung. Eine Neuaufnahme ist nur möglich, wenn mindestens 2/3 aller Vereinsmitglieder für die Neuaufnahme stimmen. Jedes neue Mitglied muss mind. drei mal als Gastkegler mitgespielt haben.

5. Neu aufgenommene Mitglieder müssen, sofern sie an der nächsten Kegeltour teilnehmen möchten, den entsprechenden Anteil des aktuellen Kassenbestandes nachzahlen.

6. Ein Ausschluss einer Person aus dem Verein ist nur dann möglich, wenn alle übrigen Mitglieder dafür stimmen.

7. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Kegelverein hat die betreffende Person lediglich einen Anspruch auf Auszahlung der seit der letzten Kegeltour eingezahlten Beträge abzüglich des Startgeldes von 15€ pro Kegelabend.

8. Kegelbeginn ist 20.00 Uhr. Wer verspätet erscheint, muss sich die bereits gelaufenen Spiele als verloren anrechnen lassen. Weiterhin wird für unpünktliches, nicht entschuldigtes Erscheinen eine Strafe von 2,50 € festgesetzt.

9. Wer an einem Kegelabend nicht teilnehmen kann, muss sich vorher beim Kegelvater oder beim Kassenwart persönlich abmelden. Wer dem Kegelabend fernbleibt, ohne sich entsprechend abgemeldet zu haben, zahlt eine Strafe von 10 €.

10. Das Startgeld beträgt 15€ pro Kegelabend. Gastkegler bezahlen 5 € Startgeld und die verlorenen Spiele. Gastkegler, die später in den Kegelverein aufgenommen werden, aber nicht mit auf Kegeltour fahren, bekommen das Geld für die verlorenen Spiele ausgezahlt.

11. Jedes Mitglied, das am Kegelabend nicht anwesend ist, zahlt den Durchschnitt der erkegelten Beträge.

12. Folgende Sätze werden festgelegt:
- Pudel 0,20 €
- Alle Neune (je Mitspieler) 0,20 €
- Jeder weitere Strich 0,20 €
- Kugel bringen 1,00 €
- Schnapszahl 2,50 €
Bei jedem Spiel verliert die Hälfte der Mitspieler. Bei ungeraden Zahlen wird aufgerundet.

13. Die Abrechnung eines Kegelabends erfolgt jeweils beim nächsten Kegeltermin.

14. Kegeltouren werden jeweils von zwei Vereinsmitgliedern organisiert. Das Ziel wird erst am Tag der Reise bekanntgegeben. Die Organisatoren werden von den Vereinsmitgliedern in einfacher Mehrheit gewählt.

15. Die Mitglieder müssen mindestens acht mal pro Kalenderjahr anwesend sein. Für jedes "zu häufige" Fehlen ist ein Strafgeld von 5 € zu entrichten.

16. Bei Nichtteilnahme an einer Kegeltour gelten folgende Regelungen:

a. Bei Terminfestlegung steht bereits fest, dass jemand nicht teilnehmen kann: -ausgezahlt wird der Anteil des Überschusses(Kassenbestand vor Kegeltour geteilt durch die Mitgliederzahl) abzüglich einer Summe von 5 € pro Kegelabend.

b. Die Teilnahme wird nach Terminfestlegung aus "zwingenden Gründen" wie z. B. Krankheit, beruflich bedingt abgesagt (ob ein zwingender Grund vorliegt kann im Einzelfall unter den übrigen Mitgliedern geklärt werden, muss aber die absolute Ausnahme sein). Die Absage muss schnellstmöglich der Reiseleitung mitgeteilt werden.-wie a. -sollten die Stornokosten höher sein als die normalerweise abzuziehende Summe, so wird dieser Betrag statt dessen einbehalten.

c. Die Teilnahme wird aus anderen Gründen abgesagt:- es wird nichts ausbezahlt.

17. Die Pudelmütze ist vom Pudelkönig beim Betreten des Lokals zu tragen und darf erst nach Beendigung des zweiten Spiels abgesetzt werden. Weiterhin muss der Pudelkönig am Ende des Kegelabends die Pudelmütze vom Verlassen der Bahn bis zum Verlassen des Lokals aufsetzen.Bei Verstößen gegen diese Regelung wird eine Strafe von 2,50 € festgelegt .Vergessen der Pudelmütze kostet 5 € Strafe.
Die Kegelpuppe und die Pudelmütze sind bei Verhinderung vor/am betreffenden Kegelabend an den Vorstand zu übergeben – Verstoß 10 €.
Bei Verstoß sind diese Utensilien unverzüglich an den neuen Pudelkönig zu übergeben (Bringschuld). Ansonsten trägt der bisherige Pudelkönig die Strafen (siehe Punkt 19). Die Annahme darf vom neuen Pudelkönig nicht verweigert werden.

18. Der Gesamtpudelkönig zwischen zwei Kegeltouren trägt die Pudelmütze auf der Hinreise der Kegeltour. Für diese Wertung werden die tatsächlich gekegelten Pudel durch die Anzahl der Teilnahmen an den Kegelabenden gezählt.
Wann die Mütze abgenommen werden kann, wird durch die Organisatoren der Tour festgelegt. Die Mütze geht in den Besitz des Gesamtpudelkönigs über. Dieser bringt zum nächsten offiziellen Treffen des Kegelvereins eine neue Pudelmütze mit.

19. Die Kegelpuppe ist zwischen den Kegelterminen ständig mitzuführen. Sollte der Pudelkönig ohne Kegelpuppe angetroffen werden oder diese beim Kegeln vergessen haben, so ist allen anwesenden Vereinsmitgliedern beim nächsten Kegeln eine Runde zu zahlen.
-19a. Kegelpuppen dürfen nicht nachgemacht werden. Der Verlust einer Kegelpuppe ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen und Kostet eine Runde oder eine Kiste Bier.

20. Jedes Amt (Präsident, Kassierer, Reiseleitung) darf von einem Vereinsmitglied erst zum zweiten (wiederholten, sprich dritten, vierten, usw.) mal wahrgenommen werden, wenn alle übrigen Vereinsmitglieder das entsprechende Amt bereits ausgeübt haben.
Die Wahl in eines der vorgenannten Ämter darf vom Gewählten nicht abgelehnt werden.

21. Frauen bei offiziellen Kegelveranstaltungen kosten dem Partner eine Runde, wahlweise 2 Flaschen Whisky.

22. Satzungsänderungen sind nur mit einer Mehrheit von 2/3 aller Vereinsmitglieder möglich.

Diese Satzung wurde bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.07.2010 mit der erforderlichen Mehrheit ( 2/3 der Mitglieder ) beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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