Kegelsatzung
1. Der Kegelverein trägt den Namen
"Die wilde 13", sowie ergänzend "Sauerländer Iceblock"
[alternativ: Eisblock, Icebloxx(L)]
2. Der Kegelverein hat einen Kegelvater/Präsidenten
und einen Kassenwart/Schatzmeister.
a. Der Kegelvater trifft bindende Entscheidungen bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit.
b. Der Kassenwart ist allein verantwortlich für die Finanzen des Vereins
und führt das Kegelbuch.
c. Kegelvater und Kassenwart werden in offener Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt.
Die Wahlen sind in der Hauptversammlung, die vor dem ersten Kegeln nach jeder
Kegeltour einzuberufen ist, oder auf der Kegeltour durchzuführen.
3. Die maximale Mitgliederzahl beträgt
15.
4. Über Neuaufnahmen entscheidet
der Verein in offener Abstimmung. Eine Neuaufnahme ist nur möglich, wenn
mindestens 2/3 aller Vereinsmitglieder für die Neuaufnahme stimmen. Jedes
neue Mitglied muss mind. drei mal als Gastkegler mitgespielt haben.
5. Neu aufgenommene Mitglieder müssen,
sofern sie an der nächsten Kegeltour teilnehmen möchten, den entsprechenden
Anteil des aktuellen Kassenbestandes nachzahlen.
6. Ein Ausschluss einer Person aus
dem Verein ist nur dann möglich, wenn alle übrigen Mitglieder dafür
stimmen.
7. Bei Austritt oder Ausschluss aus
dem Kegelverein hat die betreffende Person lediglich einen Anspruch auf Auszahlung
der seit der letzten Kegeltour eingezahlten Beträge abzüglich des
Startgeldes von 15€ pro Kegelabend.
8. Kegelbeginn ist 20.00 Uhr. Wer verspätet
erscheint, muss sich die bereits gelaufenen Spiele als verloren anrechnen lassen.
Weiterhin wird für unpünktliches, nicht entschuldigtes Erscheinen
eine Strafe von 2,50 € festgesetzt.
9. Wer an einem Kegelabend nicht teilnehmen
kann, muss sich vorher beim Kegelvater oder beim Kassenwart persönlich
abmelden. Wer dem Kegelabend fernbleibt, ohne sich entsprechend abgemeldet zu
haben, zahlt eine Strafe von 10 €.
10. Das Startgeld beträgt 15€
pro Kegelabend. Gastkegler bezahlen 5 € Startgeld und die verlorenen Spiele.
Gastkegler, die später in den Kegelverein aufgenommen werden, aber nicht
mit auf Kegeltour fahren, bekommen das Geld für die verlorenen Spiele ausgezahlt.
11. Jedes Mitglied, das am Kegelabend
nicht anwesend ist, zahlt den Durchschnitt der erkegelten Beträge.
12. Folgende Sätze werden festgelegt:
- Pudel 0,20 €
- Alle Neune (je Mitspieler) 0,20 €
- Jeder weitere Strich 0,20 €
- Kugel bringen 1,00 €
- Schnapszahl 2,50 €
Bei jedem Spiel verliert die Hälfte der Mitspieler. Bei ungeraden Zahlen
wird aufgerundet.
13. Die Abrechnung eines Kegelabends
erfolgt jeweils beim nächsten Kegeltermin.
14. Kegeltouren werden jeweils von
zwei Vereinsmitgliedern organisiert. Das Ziel wird erst am Tag der Reise bekanntgegeben.
Die Organisatoren werden von den Vereinsmitgliedern in einfacher Mehrheit gewählt.
15. Die Mitglieder müssen mindestens
acht mal pro Kalenderjahr anwesend sein. Für jedes "zu häufige"
Fehlen ist ein Strafgeld von 5 € zu entrichten.
16. Bei Nichtteilnahme an einer Kegeltour
gelten folgende Regelungen:
a. Bei Terminfestlegung steht bereits
fest, dass jemand nicht teilnehmen kann: -ausgezahlt wird der Anteil des Überschusses(Kassenbestand
vor Kegeltour geteilt durch die Mitgliederzahl) abzüglich einer Summe von
5 € pro Kegelabend.
b. Die Teilnahme wird nach Terminfestlegung
aus "zwingenden Gründen" wie z. B. Krankheit, beruflich bedingt
abgesagt (ob ein zwingender Grund vorliegt kann im Einzelfall unter den übrigen
Mitgliedern geklärt werden, muss aber die absolute Ausnahme sein). Die
Absage muss schnellstmöglich der Reiseleitung mitgeteilt werden.-wie
a. -sollten die Stornokosten höher sein als die normalerweise abzuziehende
Summe, so wird dieser Betrag statt dessen einbehalten.
c. Die Teilnahme wird aus anderen Gründen
abgesagt:- es wird nichts ausbezahlt.
17. Die Pudelmütze ist vom Pudelkönig
beim Betreten des Lokals zu tragen und darf erst nach Beendigung des zweiten
Spiels abgesetzt werden. Weiterhin muss der Pudelkönig am Ende des Kegelabends
die Pudelmütze vom Verlassen der Bahn bis zum Verlassen des Lokals aufsetzen.Bei
Verstößen gegen diese Regelung wird eine Strafe von 2,50 € festgelegt
.Vergessen der Pudelmütze kostet 5 € Strafe.
Die Kegelpuppe und die Pudelmütze sind bei Verhinderung vor/am betreffenden
Kegelabend an den Vorstand zu übergeben – Verstoß 10 €.
Bei Verstoß sind diese Utensilien unverzüglich an den neuen Pudelkönig
zu übergeben (Bringschuld). Ansonsten trägt der bisherige Pudelkönig
die Strafen (siehe Punkt 19). Die Annahme darf vom neuen Pudelkönig nicht
verweigert werden.
18. Der Gesamtpudelkönig zwischen zwei Kegeltouren
trägt die Pudelmütze auf der Hinreise der Kegeltour. Für diese
Wertung werden die tatsächlich gekegelten Pudel durch die Anzahl der Teilnahmen
an den Kegelabenden gezählt.
Wann die Mütze abgenommen werden kann, wird durch die Organisatoren der
Tour festgelegt. Die Mütze geht in den Besitz des Gesamtpudelkönigs
über. Dieser bringt zum nächsten offiziellen Treffen des Kegelvereins
eine neue Pudelmütze mit.
19. Die Kegelpuppe ist zwischen den Kegelterminen
ständig mitzuführen. Sollte der Pudelkönig ohne Kegelpuppe angetroffen
werden oder diese beim Kegeln vergessen haben, so ist allen anwesenden Vereinsmitgliedern
beim nächsten Kegeln eine Runde zu zahlen.
-19a. Kegelpuppen dürfen nicht nachgemacht werden. Der Verlust einer Kegelpuppe
ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen und Kostet eine Runde oder eine
Kiste Bier.
20. Jedes Amt (Präsident, Kassierer, Reiseleitung)
darf von einem Vereinsmitglied erst zum zweiten (wiederholten, sprich dritten,
vierten, usw.) mal wahrgenommen werden, wenn alle übrigen Vereinsmitglieder
das entsprechende Amt bereits ausgeübt haben.
Die Wahl in eines der vorgenannten Ämter darf vom Gewählten nicht
abgelehnt werden.
21. Frauen bei offiziellen Kegelveranstaltungen
kosten dem Partner eine Runde, wahlweise 2 Flaschen Whisky.
22. Satzungsänderungen sind nur mit einer Mehrheit
von 2/3 aller Vereinsmitglieder möglich.
Diese Satzung wurde bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am
09.07.2010 mit der erforderlichen Mehrheit ( 2/3 der Mitglieder ) beschlossen
und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.